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Vereinbarung zur Datenverarbeitung
31. Oktober 2024
Diese Vereinbarung zur Datenverarbeitung (?Vereinbarung“, ?Datenverarbeitungsvereinbarung“) regelt die spezifischen Anforderungen der Datenschutzgesetze, soweit die Nutzung der AdGuard-Dienste durch das Unternehmen die Verarbeitung personenbezogener Daten impliziert, die den Datenschutzgesetzen unterliegen.
Diese Vereinbarung erg?nzt unsere Datenschutzerkl?rung, die als prim?re Referenz f?r unsere Datenschutzpraktiken und -ma?nahmen dient.
Die Laufzeit dieser Vereinbarung folgt der Laufzeit des Servicevertrags. Begriffe, die hier nicht definiert sind, haben die Bedeutung, die in der Dienstleistungsvereinbarung festgelegt ist.
DIE PERSONEN, DIE MIT DER VEREINBARUNG NICHT VOLLST?NDIG UND/ODER TEILWEISE EINVERSTANDEN SIND UND/ODER EINE DER BESTIMMUNGEN DER VEREINBARUNG NICHT VERSTEHEN, SOLLTEN KEINE HANDLUNGEN VORNEHMEN, DIE AUF DEN ZUGANG UND DIE NUTZUNG DER DIENSTE ABZIELEN, ANDERNFALLS WIRD DAVON AUSGEGANGEN, DASS DIESE PERSONEN DIE VEREINBARUNG BEDINGUNGSLOS UND OHNE AUSNAHMEN AKZEPTIEREN.
DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG
Sofern hier nicht anders definiert, haben die in dieser DPA verwendeten Begriffe und Ausdr?cke in Gro?buchstaben die folgende Bedeutung:
Begriffe und Definitionen
- ?AdGuard“: AdGuard Software Limited, eine nach zypriotischem Recht ordnungsgem?? gegr?ndete Gesellschaft mit der Registrierungsnummer 332952.
- ?AdGuards Dienstleistungen“ oder ?Dienstleistungen“: Die Dienstleistungen werden von AdGuard bereitgestellt und auf der Website angegeben.
- ?Vereinbarung“: Bedeutet diese Datenverarbeitungsvereinbarung und alle Anh?nge.
- ?Unternehmen“: Ein Kunde der AdGuard-Dienste im Rahmen der Dienstleistungsvereinbarung.
- ?Pers?nliche Daten des Unternehmens“: Bezeichnet alle personenbezogenen Daten in Bezug auf das Unternehmen oder die Kunden oder Mitarbeiter des Unternehmens, die in Verbindung mit der Dienstleistungsvereinbarung verarbeitet werden.
- ?Beauftragter Auftragsverarbeiter“: Bedeutet einen Unterauftragsverarbeiter.
- ?Datenschutzgesetze“: Bezeichnet die EU-Datenschutzgesetze und, soweit anwendbar, die Datenschutzgesetze eines anderen Landes.
- ?EWR“: Bedeutet den Europ?ischen Wirtschaftsraum.
- ?EU-Datenschutzgesetze“: Bezeichnet die EU-Richtlinie 95/46/EG in der in das innerstaatliche Recht der einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzten und von Zeit zu Zeit ge?nderten, ersetzten oder ersetzten Fassung, einschlie?lich der Datenschutz-Grundverordnung und der Gesetze zur Umsetzung oder Erg?nzung der Datenschutz-Grundverordnung.
- ?DSGVO“: Gemeint ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679.
- ?Daten?bermittlung“: Bedeutet eine ?bermittlung von personenbezogenen Daten des Unternehmens von dem f?r die Verarbeitung Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter oder einen Auftragsverarbeiter oder eine Weiter?bermittlung von personenbezogenen Daten des Unternehmens von dem Auftragsverarbeiter an einen Unterauftragsverarbeiter oder zwischen zwei Niederlassungen eines Unterauftragsverarbeiters.
- ?Dienstleistungsvereinbarung“: Bezeichnet eine Vereinbarung zwischen AdGuard und dem Kunden, die in einem gesonderten schriftlichen Dokument niedergelegt ist und nach der AdGuard dem Unternehmen ein nicht ausschlie?liches, nicht ?bertragbares Recht einr?umt, auf die AdGuard-Dienste zuzugreifen und diese gem?? den in dieser Dienstleistungsvereinbarung und dem jeweiligen Abonnementplan festgelegten Bedingungen und Beschr?nkungen zu nutzen. Im Rahmen dieser Dienstleistungsvereinbarung kann das Unternehmen das Recht haben, die AdGuard-Dienste an Endnutzer zu vertreiben. Zum Schutz der personenbezogenen Daten der Endnutzer, an die die AdGuard-Dienste im Rahmen des Dienstleistungsvertrags weitergegeben werden k?nnen, verpflichtet sich das Unternehmen daher, die in dieser Vereinbarung (Datenverarbeitungsvereinbarung) festgelegten Regeln einzuhalten.
- ?Unterauftragsverarbeiter“: Bezeichnet jede Person, die vom oder im Namen des Auftragsverarbeiters mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen in Verbindung mit dem Vertrag beauftragt wird.
- ?Website“: https://adguard.com, https://adguard-vpn.com, https://adguard-dns.io/ oder jede andere Website, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung von AdGuard-Diensten im Namen von AdGuard steht.
Die Begriffe ?Kommission“, ?f?r die Verarbeitung Verantwortlicher“, ?betroffene Person“, ?Mitgliedstaat“, "personenbezogene Daten“, ?Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“, ?Verarbeitung“ und ?Aufsichtsbeh?rde“ haben dieselbe Bedeutung wie in der DSGVO oder anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen, und die entsprechenden Begriffe sind entsprechend auszulegen.
Die folgende Terminologie gilt f?r diese Vereinbarung: ?Unternehmen“, ?Sie“ und ?Ihr“ beziehen sich auf Sie als Unternehmen und Auftragnehmer im Rahmen des Dienstleistungsvertrags. ?Wir“, ?Wir selbst“, ?unser“ und ?uns“ beziehen sich auf AdGuard. ?Partei“, ?Parteien“ bezieht sich sowohl auf das Unternehmen als auch auf AdGuard. Jegliche Verwendung der obigen Terminologie oder anderer W?rter in der Einzahl, Mehrzahl, Gro?schreibung und/oder er/sie oder sie, werden als austauschbar angesehen und beziehen sich daher auf dasselbe.
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Zum Schutz und zur Sicherheit der pers?nlichen Daten der Endnutzer der Dienste vereinbaren die Parteien hiermit Folgendes:
-
Das Unternehmen handelt als Datenverantwortlicher (der ?Verantwortliche“).
-
Das Unternehmen m?chte bestimmte Dienstleistungen (wie unten definiert), die die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten, an AdGuard als Datenverarbeiter (der ?Verarbeiter“) untervergeben.
-
Die Parteien streben eine Datenverarbeitungsvereinbarung an, die den Anforderungen des aktuellen Rechtsrahmens in Bezug auf die Datenverarbeitung und der Verordnung (EU) 2016/679 des Europ?ischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz nat?rlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) und anderer anwendbarer Datenschutzgesetze entspricht.
- Die Vertragsparteien m?chten ihre Rechte und Pflichten festlegen.
2. VERARBEITUNG VON PERS?NLICHEN DATEN DES UNTERNEHMENS
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich
-
alle anwendbaren Datenschutzgesetze bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Unternehmens einhalten;
- und die personenbezogenen Daten des Unternehmens nur gem?? den dokumentierten Anweisungen der verantwortlichen Stelle in Abschnitt 2 verarbeiten.
Der f?r die Verarbeitung Verantwortliche weist den Auftragsverarbeiter an, personenbezogene Daten des Unternehmens zu verarbeiten, um:
-
die Dienste und die damit verbundene technische Unterst?tzung bereitzustellen;
-
rechtliche Verpflichtungen zu erf?llen oder Streitigkeiten beizulegen;
-
interne Aufgaben zur Optimierung der Sicherheit, des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Funktionalit?ten der Dienste wahrzunehmen;
- interne Berichterstattung, Finanzberichte und andere ?hnliche interne Aufgaben wahrzunehmen.
3. PERSONAL DES VERARBEITERS
Der Auftragsverarbeiter ergreift angemessene Ma?nahmen, um die Zuverl?ssigkeit aller Mitarbeiter, Bevollm?chtigten oder Auftragnehmer des Auftragsverarbeiters, die Zugang zu den personenbezogenen Daten des Unternehmens haben, zu gew?hrleisten, und stellt in jedem Fall sicher, dass der Zugang strikt auf die Personen beschr?nkt ist, die die betreffenden personenbezogenen Daten des Unternehmens kennen bzw. darauf zugreifen m?ssen, soweit dies f?r die Zwecke des Hauptvertrags und/oder zur Einhaltung der Datenschutzgesetze und anderer einschl?giger Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit den Pflichten dieser Personen gegen?ber dem Auftragsverarbeiter unbedingt erforderlich ist, wobei er sicherstellt, dass alle diese Personen Vertraulichkeitsverpflichtungen oder beruflichen oder gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten unterliegen.
4. SICHERHEIT
Gem?? Artikel 32 Absatz 1 DSGVO hat der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Ma?nahmen zu ergreifen, um unter Ber?cksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, des Umfangs, der Umst?nde und der Zwecke der Verarbeitung ein dem Risiko angemessenes Ma? an Sicherheit zu gew?hrleisten. Diese Ma?nahmen sind so auszulegen, dass die Rechte und Freiheiten nat?rlicher Personen gesch?tzt werden, wobei die Risiken unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere, einschlie?lich des Risikos einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, zu ber?cksichtigen sind.
Der Auftragsverarbeiter bewertet auch die mit den Verarbeitungst?tigkeiten verbundenen Risiken und wendet Ma?nahmen an, die mit den in Artikel 32 (1) DSGVO festgelegten Anforderungen ?bereinstimmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Unternehmens jederzeit zu gew?hrleisten.
5. UNTERVERARBEITUNG
Vorbehaltlich dieser Vereinbarung erteilt das Unternehmen dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Erlaubnis, Unterauftragsverarbeiter zu beauftragen und ihnen personenbezogene Daten des Unternehmens offenzulegen oder zu ?bermitteln. Das Unternehmen nimmt die Liste der Unterauftragsverarbeiter, die in der Datenschutzrichtlinie des Auftragsverarbeiters aufgef?hrt ist, zustimmend zur Kenntnis und ist sich dar?ber im Klaren, dass diese Liste vom Auftragsverarbeiter regelm??ig aktualisiert werden kann; in diesem Fall wird das Unternehmen vom Auftragsverarbeiter gem?? dem Benachrichtigungsverfahren der Datenschutzrichtlinie informiert. Dar?ber hinaus erm?chtigt das Unternehmen den Auftragsverarbeiter, personenbezogene Daten gegen?ber jedem Unternehmen innerhalb seiner Unternehmensgruppe offenzulegen und zu ?bertragen.
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass die Unterauftragsverarbeiter einer Vereinbarung mit dem Auftragsverarbeiter unterliegen, die nicht weniger restriktiv und sch?tzend ist als die vorliegende Vereinbarung in Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten des Unternehmens, soweit dies auf die Art der vom Unterauftragsverarbeiter erbrachten Dienstleistungen zutrifft.
6. RECHTE DER BETROFFENEN
Unter Ber?cksichtigung der Art der Verarbeitung unterst?tzt der Auftragsverarbeiter das Unternehmen in angemessener Weise bei der Erf?llung seiner Verpflichtungen zur Beantwortung von Antr?gen auf Aus?bung der Rechte der Betroffenen gem?? den Datenschutzgesetzen.
Der Auftragsverarbeiter muss:
-
das Unternehmen unverz?glich zu benachrichtigen, wenn er eine Aufforderung einer betroffenen Person gem?? einem Datenschutzgesetz in Bezug auf personenbezogene Daten des Unternehmens erh?lt; und
- sicherzustellen, dass er auf diese Aufforderung nicht reagiert, es sei denn, dies geschieht auf dokumentierte Anweisung des f?r die Verarbeitung Verantwortlichen oder gem?? den geltenden Gesetzen, denen der Auftragsverarbeiter unterliegt; in diesem Fall informiert der Auftragsverarbeiter den f?r die Verarbeitung Verantwortlichen, soweit dies nach den geltenden Gesetzen zul?ssig ist, ?ber diese gesetzliche Anforderung, bevor der Auftragsverarbeiter auf die Aufforderung antwortet.
7. VERLETZUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Der Auftragsverarbeiter muss jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten in ?bereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und seinen internen Verfahren f?r Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten handhaben. Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die personenbezogene Daten des Unternehmens betrifft, benachrichtigt der Auftragsverarbeiter das Unternehmen unverz?glich und stellt ausreichende Informationen zur Verf?gung, damit das Unternehmen seinen Verpflichtungen gem?? den Datenschutzgesetzen nachkommen kann, einschlie?lich der Benachrichtigung der betroffenen Personen, soweit erforderlich. In solchen F?llen stellt der Auftragsverarbeiter dem Unternehmen ausreichende Informationen zur Verf?gung, damit das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Meldung oder Information der betroffenen Personen ?ber die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gem?? den Datenschutzgesetzen nachkommen kann.
Der Auftragsverarbeiter arbeitet mit dem Unternehmen zusammen und ergreift auf Anweisung des Unternehmens angemessene kommerzielle Ma?nahmen, um bei der Untersuchung, Eind?mmung und Behebung einer solchen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu helfen.
Jede Partei tr?gt die Kosten f?r die Untersuchung, Abhilfe, Schadensbegrenzung und andere damit zusammenh?ngende Kosten in dem Ma?e, in dem eine Datenschutzverletzung durch diese Partei verursacht wurde.
Jede Partei tr?gt die Kosten f?r Bu?gelder, Strafen, Schadensersatz oder andere damit zusammenh?ngende Betr?ge, die von einer autorisierten Aufsichtsbeh?rde, einer Regierungsbeh?rde oder einem zust?ndigen Gericht auferlegt werden, soweit sie sich aus der Verletzung der Verpflichtungen dieser Partei aus diesem Vertrag ergeben.
8. DATENSCHUTZ-FOLGENABSCH?TZUNG UND VORHERIGE KONSULTATION UND VORHERIGE KONSULTATION
Der Auftragsverarbeiter unterst?tzt das Unternehmen in angemessener Weise bei allen Datenschutz-Folgenabsch?tzungen und vorherigen Konsultationen mit Aufsichtsbeh?rden oder anderen zust?ndigen Datenschutzbeh?rden, die der f?r die Verarbeitung Verantwortliche nach vern?nftigem Ermessen gem?? Artikel 35 oder 36 der Datenschutz-Grundverordnung oder gleichwertigen Bestimmungen anderer Datenschutzgesetze f?r erforderlich h?lt, und zwar jeweils ausschlie?lich in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten des Unternehmens durch die Auftragsverarbeiter und unter Ber?cksichtigung der Art der Verarbeitung und der den Auftragsverarbeitern vorliegenden Informationen.
9. L?SCHUNG ODER R?CKGABE PERS?NLICHER DATEN DES UNTERNEHMENS
Im Falle der Beendigung eines Dienstes, der die Verarbeitung personenbezogener Daten des Unternehmens beinhaltet, l?scht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten des Unternehmens, soweit dies nach geltendem Recht und in ?bereinstimmung mit den Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie des Auftragsverarbeiters zul?ssig ist. Sollte das Unternehmen eine Kopie seiner Daten ben?tigen, muss es diese vor der L?schung seines Kontos anfordern; nach der L?schung des Kontos gestellte Antr?ge k?nnen nicht mehr ber?cksichtigt werden.
10. RECHTE ZUR PR?FUNG
Vorbehaltlich dieses Abschnitts 10 stellt der Auftragsverarbeiter dem Unternehmen auf Anfrage alle Informationen zur Verf?gung, die f?r den Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags erforderlich sind. Das Unternehmen ?bt seine Rechte nicht ?fter als einmal pro Kalenderjahr aus, es sei denn, es liegt eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten oder eine Anweisung einer Aufsichtsbeh?rde vor.
Das Unternehmen unterrichtet den Auftragsverarbeiter mindestens sechzig (60) Tage im Voraus schriftlich ?ber seine Absicht, den Auftragsverarbeiter gem?? dieser Vereinbarung zu ?berpr?fen. Die Pr?fung wird w?hrend der Gesch?ftszeiten des Auftragsverarbeiters durchgef?hrt, darf den Betrieb des Auftragsverarbeiters nicht st?ren und muss den Schutz der personenbezogenen Daten des Unternehmens, des Auftragsverarbeiters und anderer betroffener Personen gew?hrleisten. Der Auftragsverarbeiter und das Unternehmen vereinbaren im Voraus gemeinsam den Zeitpunkt, den Umfang, die Dauer und die Sicherheits- und Vertraulichkeitskontrollen f?r das Audit. Das Unternehmen erkennt an, dass der f?r die Verarbeitung Verantwortliche vor der Durchf?hrung des Audits die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung verlangen kann.
Informations- und Pr?fungsrechte des Unternehmens ergeben sich aus Abschnitt 10 nur insoweit, als die Vereinbarung ihm nicht anderweitig Informations- und Pr?fungsrechte einr?umt, die den einschl?gigen Anforderungen des Datenschutzrechts entsprechen.
11. DATEN?BERTRAGUNG
Der Auftragsverarbeiter ?bermittelt oder genehmigt die ?bermittlung von Daten, soweit m?glich, nur in L?nder innerhalb der Schweiz, der EU und/oder in L?nder, f?r die ein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, wie in Art. 45 DSGVO und Art. 16 Schweizer DSG. Werden Personendaten, die im Rahmen dieses Abkommens bearbeitet werden, von der Schweiz oder einem Land innerhalb der EU oder einem Land, das einem Angemessenheitsbeschluss unterliegt, in ein Land au?erhalb dieses Geltungsbereichs ?bermittelt, stellen die Parteien sicher, dass die Personendaten angemessen gesch?tzt sind. Zu diesem Zweck st?tzen sich die Parteien, sofern nicht anders vereinbart, auf die von der Schweiz und/oder der EU und/oder dem Vereinigten K?nigreich genehmigten und zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Standardvertragsklauseln f?r die ?bermittlung von Personendaten oder auf andere in den Datenschutzgesetzen vorgesehene ?bermittlungsmechanismen. Der Auftragsverarbeiter ist befugt, solche ?bermittlungen an Unterauftragsverarbeiter vorzunehmen, sofern im Hinblick auf die Art der ?bermittlung angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
12. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN
Durch die Beauftragung, die Bezahlung von Dienstleistungen, die ?bermittlung von Dokumenten, Daten oder Informationen, den Erhalt von Dienstleistungen und/oder jede andere Form der Interaktion mit AdGuard sichert das Unternehmen zu und garantiert:
- dass das Unternehmen die Datenschutzbestimmungen bez?glich der Verarbeitung und des Schutzes personenbezogener Daten akzeptiert, wie sie auf der offiziellen Website der AdGuard dargelegt und zug?nglich gemacht werden, einschlie?lich, aber nicht beschr?nkt auf die Erteilung der Zustimmung zur Verarbeitung seiner eigenen personenbezogenen Daten und/oder seiner Mitarbeiter und/oder Vertreter und/oder Endnutzer usw.;
- dass er alle erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen im Voraus von den Personen und Endnutzern eingeholt hat, deren personenbezogene Daten im Zuge der Ausf?hrung des Dienstleistungsvertrags und dieser Vereinbarung an die AdGuard ?bermittelt werden. Ungeachtet der anderen Bestimmungen des Vertrages haftet die Gesellschaft dem AdGuard gegen?ber und ersetzt alle Verluste, die mit der unsachgem??en und/oder nachl?ssigen Erf?llung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verbunden sind, die zur Folge haben:
- Sch?digung des Lebens und/oder der Gesundheit und/oder des Ansehens des Unternehmens und/oder Dritter;
- die Verpflichtung zur Zahlung von Bu?geldern im Zusammenhang mit der Verurteilung des AdGuard zur administrativen und/oder sonstigen ?ffentlichen Verantwortung;
- die Verpflichtung zum Ersatz der Verluste und/oder Sch?den, die Dritten durch die illegale Verarbeitung personenbezogener Daten, die Verletzung des Datenschutzes und/oder die unsachgem??e Datenverarbeitung entstehen.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Einhaltung der geltenden Gesetze. Der Auftragsverarbeiter wird die personenbezogenen Daten des Unternehmens in ?bereinstimmung mit dieser Vereinbarung und den f?r seine Rolle im Rahmen dieser Vereinbarung geltenden Datenschutzgesetzen verarbeiten. Der Auftragsverarbeiter ist weder verantwortlich noch haftbar f?r die Einhaltung der Datenschutzgesetze, die ausschlie?lich f?r das Unternehmen aufgrund seiner Gesch?ftst?tigkeit oder Branche gelten.
Geheimhaltung. Jede Partei muss alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ?ber die andere Partei und deren Gesch?fte erh?lt (?vertrauliche Informationen“), vertraulich behandeln und darf diese vertraulichen Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei verwenden oder offenlegen, es sei denn, dass:
-
die Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist;
- die betreffenden Informationen ohne Verschulden der Parteien bereits ?ffentlich bekannt sind.
Bekanntmachungen. Alle Bekanntmachungen und Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bed?rfen der Schriftform und werden per E-Mail versandt. Der f?r die Verarbeitung Verantwortliche wird per E-Mail an die Adresse benachrichtigt, die sich auf seine Nutzung der Dienste im Rahmen der Dienstleistungsvereinbarung bezieht. Der Auftragsverarbeiter wird per E-Mail benachrichtigt, die an die folgende Adresse geschickt wird: privacy@adguard.com.
Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt zypriotischem Recht, ungeachtet der gegenteiligen Bestimmungen zur Rechtswahl oder zu Rechtskonflikten, und Streitigkeiten, Klagen, Anspr?che oder Klagegr?nde, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag, einem Bestellformular, einem durch Verweis einbezogenen Dokument, der AdGuard-Technologie oder den Dienstleistungen ergeben, unterliegen der ausschlie?lichen Gerichtsbarkeit der Republik Zypern.
?nderungen. Wir k?nnen diese Vereinbarung zur Datenverarbeitung von Zeit zu Zeit ?ndern. Gesetze, Vorschriften und Industriestandards entwickeln sich weiter, was diese ?nderungen erforderlich machen kann, oder wir k?nnen ?nderungen in unserem Gesch?ft vornehmen. Wir werden die ?nderungen auf dieser Seite ver?ffentlichen und empfehlen Ihnen, unsere Datenverarbeitungsvereinbarung zu lesen, um auf dem Laufenden zu bleiben. Wenn wir ?nderungen vornehmen, die Ihre Datenschutzrechte wesentlich ver?ndern, werden wir Sie zus?tzlich per E-Mail informieren. Wenn Sie mit den ?nderungen dieser Datenverarbeitungsvereinbarung nicht einverstanden sind, kontaktieren Sie uns bitte unter privacy@adguard.com.